Welche Medien darf man gemäß Urheberrecht verwenden?

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Alle selbsterstellten Medien (Arbeitstransparente, Diareihen, Filme etc.), wenn sie keine Fremdanteile enthalten.

Wir haben das Medienangebot, mit dem Sie in Urheberrechtsfragen auf der sicheren Seite sind.
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Alle käuflich erworbenen Medien, wenn sie mit dem Recht der Vorführung in der Öffentlichkeit erworben wurden. 
Videokassetten, die der Handel zu äußerst günstigen Preisen anbietet oder die in Videotheken und Büchereien ausgeliehen werden können, sind meist nur für die persönliche Nutzung freigegeben.

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Alle FWU-Medien, die von Medienzentren und Bildstellen gekauft worden sind und über den Verleih den Schulen zugänglich gemacht werden.

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Weitere Medien, z.B. der Landesmedienstelle oder auch kommerzieller Anbieter, die für den Verleih durch Bildstellen mit entsprechenden Verleih - Rechten ausgestattet sind.

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Schulfunk- und Schulfernsehsendungen dürfen von allen Schulen und Bildstellen mitgeschnitten werden. Ihr Einsatz ist zeitlich befristet, die Aufzeichnungen müssen am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres wieder gelöscht werden.

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Fernsehsendungen zu aktuellen tagespolitischen Fragen dürfen ebenfalls aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden. Hier werden die Begriffe „aktuell“ und „tagespolitisch“ jedoch sehr eng ausgelegt.

Alles andere darf nicht im Unterricht eingesetzt werden.

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Verstöße können zivil-, straf- und dienstrechtlich verfolgt werden und das kann teuer werden!

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Und denken Sie daran: Wenn Sie Filme aus den Fernsehprogrammen oder Videos aus Videotheken zeigen und damit gegen Urheberrecht verstoßen, begeben Sie sich in eine wohlwollende Abhängigkeit von Ihren Schülern, die sich z.T. dabei besser auskennen als Sie!

Links zum Urheberrecht:

Urheberrechtsgesetz Rechtsfragen zu "Schule und Computer"

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Reiner Lotze (Medienpädagogischer Leiter)
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Geändert am: 29. März 2007