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Alle
käuflich erworbenen Medien, wenn sie mit dem Recht der Vorführung
in der Öffentlichkeit erworben wurden.
Videokassetten, die der Handel zu äußerst günstigen Preisen anbietet oder
die in Videotheken und Büchereien ausgeliehen werden können,
sind meist nur für die persönliche Nutzung freigegeben.
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Alle
FWU-Medien, die von Medienzentren und Bildstellen gekauft worden sind und über
den Verleih den Schulen zugänglich gemacht werden.
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Weitere
Medien, z.B. der Landesmedienstelle oder auch kommerzieller
Anbieter, die für den Verleih durch Bildstellen mit
entsprechenden Verleih - Rechten ausgestattet sind.
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Schulfunk-
und Schulfernsehsendungen dürfen von allen Schulen und Bildstellen
mitgeschnitten werden. Ihr Einsatz ist zeitlich befristet, die
Aufzeichnungen müssen am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden
Schuljahres wieder gelöscht werden.
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Fernsehsendungen
zu aktuellen tagespolitischen Fragen dürfen ebenfalls aufgezeichnet
und im Unterricht eingesetzt werden. Hier werden die Begriffe
„aktuell“ und „tagespolitisch“ jedoch sehr eng ausgelegt. |
Alles
andere darf nicht im Unterricht eingesetzt werden.
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Verstöße können zivil-, straf- und
dienstrechtlich verfolgt werden und das kann teuer werden!
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Und denken
Sie daran: Wenn Sie Filme aus den Fernsehprogrammen oder Videos aus
Videotheken zeigen und damit gegen Urheberrecht verstoßen, begeben Sie
sich in eine wohlwollende Abhängigkeit von Ihren Schülern, die sich
z.T. dabei besser auskennen als Sie! |
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